Speisekarte online: So schreiben Sie Gerichte, die bestellt werden
Wie Sie Gerichte auf der Online-Speisekarte so beschreiben, bebildern und mit Allergenen kennzeichnen, dass Gäste bestellen.
Wer online bestellt, entscheidet am Bildschirm
Wer im Lokal bestellt, sieht das Gericht, bekommt eine Empfehlung, riecht es. Wer online bestellt, sieht einen Namen, ein Foto und ein paar Zeilen Text. Genau diese Entscheidungen machen den Unterschied, ob ein Gericht angeklickt wird. Eine gepflegte Online-Speisekarte ist ein eigenes Verkaufswerkzeug, nicht nur eine digitale Kopie der gedruckten Karte.
Wieso die Online-Karte mehr ist als ein PDF
Gäste suchen heute zuerst auf dem Smartphone, bevor sie anrufen oder vorbeischauen. Eine gute Online-Speisekarte beantwortet in Sekunden drei Fragen: Was gibt es heute? Was kostet es? Kann ich es hier essen, bestellen, abholen oder reservieren? Wer diese Fragen klar beantwortet, gewinnt Bestellungen. Wer nur einen Scan der gedruckten Karte ins Netz stellt, verliert Gäste, weil das Layout auf dem Handy bricht und Allergene oder Lieferoptionen fehlen.
Beschreibung: was auf den Punkt gehört
Bewährt haben sich diese Bausteine:
- Hauptzutat und Zubereitungsart, zum Beispiel «im Wok gebratener Reis mit Poulet und Gemüse» statt nur «Reis mit Poulet».
- Herkunft, wenn sie wichtig ist, etwa «Rind aus der Schweiz» oder «Bio-Tomaten aus der Region».
- Ein prägnantes Detail, das das Gericht einzigartig macht, etwa «hausgemachte Gnocchi».
- Preis klar sichtbar in der Nähe des Gerichts.
Vermeiden Sie lange Marketingsätze und Fachbegriffe. Wenn unklar bleibt, was drin ist, klicken Gäste lieber das andere, bekannte Gericht an.
Tipp: Beschreiben Sie Gerichte im Aktiv und mit konkreten Zutaten. Zu viele Adjektive verwässern die Aussage.
Fotos: eines guten Bildes ist mehr wert als drei Adjektive
Beobachtungen aus Online-Bestellplattformen zeigen, dass Gerichte mit Bild häufiger bestellt werden als ohne. Es gibt keine einheitliche Prozentzahl, aber die Tendenz ist klar.
Damit ein Bild tatsächlich verkauft, muss es stimmen:
- Tageslicht, indirekt, ohne künstlichen Blitz.
- Möglichst wenig Hintergrund, das Gericht füllt zwei Drittel des Bildes.
- Ehrliche Darstellung, kein Dekoteller, der so nicht serviert wird.
- Gleiches Format und gleiche Grösse für alle Gerichte.
Tipp: Bilder von Gästen wirken oft authentischer als Studiobilder. Eine Auswahl echter Tischfotos kann Vertrauen schaffen.
Allergene: korrekt deklariert statt nachgefragt
In der Schweiz müssen seit dem 1. Mai 2017 insgesamt 14 Allergengruppen deklariert werden: glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch (inklusive Laktose), Hartschalenobst, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere. Das aha! Allergiezentrum Schweiz erläutert diese Pflichten im Rahmen des seit Mai 2017 geltenden Lebensmittelrechts.
Die Deklaration kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Entscheidend ist laut dem Branchenverband GastroSuisse: Wird mündlich informiert, muss ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis auf der Karte oder im Lokal darauf hinweisen, dass das Personal auf Anfrage Auskunft gibt, und eine fachkundige Person muss vor der Bestellung antworten können.
Für die Online-Speisekarte empfiehlt sich die schriftliche Variante:
- Beim Gericht die enthaltenen 14 Allergene mit Buchstaben oder Zahlen kennzeichnen.
- Eine separate Allergenlegende («A Glutenhaltiges Getreide, C Eier, G Milch …») verlinken oder abdrucken.
- Zusatzstoffe und Herkunft von Fleisch und Fisch ebenfalls ausweisen, wo das Gesetz oder die Gäste es erwarten.
Tipp: Halten Sie die Allergenliste aktuell. Sobald ein Lieferant eine Rezeptur ändert, müssen Sie die Angaben nachziehen. Nichts ist schlimmer als eine Allergenangabe, die nicht mehr stimmt.
Struktur der Online-Speisekarte
Menschen lesen Online-Speisekarten nicht linear, sondern springen. Eine einfache Reihenfolge hilft:
- Vegetarische und vegane Gerichte als eigene Rubrik.
- Tagesmenüs und saisonale Aktionen nach oben, weil sie den aktuellen Anlass betreffen.
- Preise immer in der gleichen Spalte oder am Zeilenende.
- Auf dem Smartphone muss alles einhändig scrollbar sein, ohne dass Felder abgeschnitten werden.
Tipp: Testen Sie die Speisekarte regelmässig auf Ihrem eigenen Smartphone, am besten mit dem Handy einer Kollegin, die es noch nie dafür benutzt hat.
Liefergebiet, Abholung und Reservierung mitdenken
Überlegen Sie, welche Bestellwege Sie anbieten wollen:
- Lieferung: Wie weit liefern Sie? Was ist der Mindestbestellwert?
- Abholung: Welche Vorlaufzeit brauchen Sie? Können Gäste einen Abholzeitpunkt wählen?
- Tischreservierung: Können Gäste direkt aus der Karte einen Tisch anfragen oder buchen?
Diese Angaben gehören genau so selbstverständlich auf die Online-Karte wie die Gerichte selbst. Wenn nichts davon angeboten wird, weisen Sie das klar aus, damit niemand erfolglos versucht zu bestellen.
Pflege als Routine
Eine Speisekarte ist nie fertig. Prüfen Sie wöchentlich am selben Wochentag:
- Sind alle aktuellen Gerichte mit Bild und Beschreibung vorhanden?
- Sind Allergene und Zusatzstoffe aktuell?
- Stimmen die Preise?
- Sind Liefergebiet, Abholzeit und Reservierungswege aktuell?
Tipp: 15 Minuten pro Woche reichen, wenn Sie einen klaren Ablauf haben. Lieber kurz und regelmässig pflegen als einmal im Quartal.
So hilft SparissimoFood
Mit SparissimoFood wird Ihre Speisekarte zum Bestellkanal:
- Gäste bestellen direkt über Ihre Website, Facebook oder App.
- Der Einstieg ist kostenlos (Freemium).
- Pro Bestellung fallen 5–8 % an. Dieser Betrag fliesst in Werbung auf Google und Social Media, die Ihnen neue Gäste bringt.
- Hardware und Installation erfolgen vor Ort.
- Tischreservierungen sind ebenfalls möglich.
- Über ClickandFood erhalten Ihre Gäste Cashback auf ihre Bestellungen.
Am besten beginnen Sie mit den 10 bis 15 wichtigsten Gerichten, sauber beschrieben, mit Bild und Allergenen, und erweitern die Karte Schritt für Schritt.
---
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben zu Allergenen und Kennzeichnung beruhen auf Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Branchenverbands GastroSuisse.